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Das Bundesministerium für Verkehr, Bau
und Stadtentwicklung (BMVBS) hat einen Feldversuch mit
Lang-Lkw gestartet. Die Ausnahme-Verordnung für die überlangen
Lkw ist am 1. Januar 2012 in Kraft getreten. Der über fünf
Jahre laufende Test wird durch die Bundesanstalt für
Straßenwesen (BASt) wissenschaftlich begleitet.
Die Vorgaben für den Feldversuch sind in der Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit Überlänge (LKWÜberlStVAusnV) geregelt. Mit Veröffentlichung der Ausnahme-Verordnung am 21. Dezember 2011 im elektronischen Bundesanzeiger können sich Transportunternehmen bei der BASt registrieren lassen, wenn sie am Feldversuch teilnehmen möchten. Aufgrund der Vielzahl der zu behandelnden Fragestellungen und
der erwarteten Anzahl von Lang-Lkw wird die wissenschaftliche
Begleituntersuchung mit Unterstützung externer Begutachter
erfolgen. Experimentelle und modelltheoretische Untersuchungen ergänzen die Erhebung. Dazu zählt beispielsweise die Ermittlung der Auswirkungen auf die sicherheitstechnische Ausstattung und den Brandschutz von Straßentunneln. Weitere Informationen unter Feldversuch Lang-Lkw |
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