
Peter Ramsauer, Adrian Krischker und Ulrich Klaus Becker.
Fotoquelle: bmvbs
Berlin. (9.12.2009)
Das Bundeskabinett hat am 4.
August 2010 dem Vorschlag von Bundesverkehrsminister Peter
Ramsauer zugestimmt, das Straßenverkehrsgesetz zu
ändern. Damit kann das begleitete Fahren ab 17 zum 1. Januar
2011 bundesweit Dauerrecht werden. Seit 2004 wurde das Modell in
den Bundesländern getestet. Sehr erfolgreich, wie auch der ADAC
bestätigt.
Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer:
"Wir haben das Begleitete Fahren genau unter die Lupe
genommen. Das Ergebnis: das Begleitete Fahren hat eindeutig
positive Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit. Deshalb
machen wir jetzt aus dem Modellvorhaben ein Dauerrecht. Ab 1.
Januar 2011 können junge Leute schon ab 17 einen Führerschein
für Autos erwerben und dann ein Jahr in Begleitung einer
zuverlässigen und erfahrenen Person fahren. Das Modellvorhaben
hat gezeigt: das Begleitete Fahren verbessert die
Fahrkompetenz der Fahranfänger erheblich. Das kann ich
übrigens auch aus eigenem Erleben unterstreichen. Bei den
beiden älteren meiner vier Töchter habe ich mehrfach selbst
auf dem Beifahrersitz gesessen. Meine persönlichen Eindrücke
von dem Projekt waren durchweg positiv."
Eine von der Bundesanstalt für Straßenwesen (BaSt) erstellte
Studie über den Modellversuch belegt, dass sich in der
Anfangsphase des selbständigen Fahrens die Unfall- und
Deliktzahlen im zweistelligen Bereich vermindert haben: 22
Prozent weniger Unfälle, 20 Prozent weniger Verkehrsverstöße.
Wenn der junge Fahrer die Auflage missachtet und ohne die
benannte Begleitperson fährt, wird die Fahrerlaubnis widerrufen.
Dazu kommt ein Bußgeld, eine verlängerte Probezeit und die
Auflage, vor dem Neuerwerb des Führerscheins ein Aufbauseminar
zu machen.
Der vom Kabinett verabschiedete Gesetzesentwurf geht nun
durch das parlamentarische Verfahren - Bundestag und Bundesrat
müssen noch zustimmen. Die Regelung soll ab dem 1. Januar 2011
in Kraft treten. Die 17jährigen dürfen dann bis zum 18.
Lebensjahr mit einer namentlich benannten Begleitperson fahren.
Dieser Begleiter muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen: er
muss mindestens dreißig Jahre alt sein, seit fünf Jahren den
Führerschein besitzen und darf nicht mehr als drei Punkte im
Verkehrszentralregister haben.